NOHRRechtsanwälte
Presse & Medien

Christian Nohr in den Medien

Seit vielen Jahren wird Rechtsanwalt Christian Nohr von überregionalen und regionalen Medien als Interviewpartner und Experte angefragt. Seine Mandate waren wiederholt Gegenstand bundesweiter Berichterstattung – unter anderem in DER SPIEGEL, BILD, WDR, Süddeutscher Zeitung, WAZ und NRZ.

FC Bayern München – bundesweite Berichterstattung

In zwei eigenständigen Verfahren rund um den FC Bayern München war Christian Nohr überregional präsent – 2016 im Zusammenhang mit der Überwachung von Beschäftigten in einem Fanshop, 2020 als Vertreter eines früheren Jugendtrainers.

Süddeutsche Zeitung 2020

FC Bayern und früherer Jugendtrainer – der Streit geht weiter

Bericht über den arbeitsgerichtlichen Termin in München; die SZ bezeichnet Christian Nohr als „Essener Arbeitsrechtler“.

Augsburger Allgemeine 2020

FC Bayern – Trainer zieht Klage zurück

Bericht über den Ausgang des Verfahrens; Christian Nohr als Anwalt des Trainers genannt.

BILD 2016

Angestellte im Bayern-Shop beim Umziehen gefilmt

Bericht über die Mitarbeiterüberwachung im Fanshop; Christian Nohr mit arbeits- und persönlichkeitsrechtlicher Einschätzung zitiert.

WAZ / DerWesten 2016

Bayern München hat Ärger wegen Shop im CentrO Oberhausen

Regionale Berichterstattung über das arbeitsrechtliche Verfahren.

Arbeitsrechtliche Verfahren in der Region

Über viele Jahre begleiteten regionale Medien arbeitsrechtliche Verfahren, in denen Christian Nohr Beschäftigte vertrat.

WAZ 2015

Wallberg-Restaurant – Mitarbeiter klagen gegen die Wolff-Gruppe

Christian Nohr vertrat mehrere Beschäftigte und griff die Unterrichtung über einen Betriebsübergang an.

WAZ 2011

Ex-Manager von Ferrostaal soll zahlen

Bericht über einen früheren Manager, der sich über Rechtsanwalt Christian Nohr gegen Forderungen zur Wehr setzte.

Neue Westfälische 2010

Mobbing-Verfahren am Essener Herzzentrum

Christian Nohr vertrat einen Oberarzt in einem arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen.

Die Übersicht ist eine verifizierte Arbeitsliste und erhebt aufgrund der eingeschränkten Auffindbarkeit älterer Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nennung erfolgt zu Referenzzwecken; die Rechte an den verlinkten Beiträgen liegen bei den jeweiligen Medien.

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