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Der Streit hält an

(NRZ vom 25.07.2008)

Der Kampf um Abfindungszahlungen ehemaliger Bethesda-Mitarbeiter beschäftigt noch immer Richter und Anwälte.

Auf den Fluren des Bethesda-Krankenhauses ist es still. 2006 wurde die Klinik dicht gemacht. Seit langem ragt das riesige Gebäude ungenutzt in den Borbecker Himmel. Die Pforte ist verwaist. Grünes Gestrüpp findet dort seinen Weg ans Tageslicht. Trotzdem ist noch nicht Gras über die Sache gewachsen. Viele der einstigen Angestellten warten noch auf Geld. 80 Kläger fordern den ausstehenden Rest, jeweils 34 Prozent einer Abfindungssumme, vor Gericht ein - mittlerweile in zweiter Instanz. Nun hat der verantwortliche Richter des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichtes einen Vergleich angeregt: Demnach würden die Betroffenen zwar nicht ihre volle Abfindung erhalten. Doch zusätzlich zu den 66 Prozent, die bisher jeder Angestellte bekommen hat, weitere zehn Prozentpunkte. Gespeist werde dieser Zuschlag aus dem Erlös des geplanten Grundstücksverkaufs der Bethesda-Geschäftsführung an eine Wohnungsbaugesellschaft (siehe Kasten). Beurteilt wird der Vorstoß des Richters erwartungsgemäß unterschiedlich:

Die Seite der Kläger: Der Essener Arbeitsrechtler Christian Nohr vertritt mehr als die Hälfte der Kläger vor Gericht. Seinen Mandanten rät er, dem Vergleich nicht zuzustimmen. "Das Geld aus dem Verkauf des Grundstückes ist da" - das sei so, mit oder ohne Vergleich.

Warum die Ablehnung der außergerichtlichen Einigung? Nohr sieht "gute Argumente für einen Prozessgewinn" - und dann sei mehr drin als die zehn Prozent. Ein Sieg vor dem Kadi würde die Bethesda-Geschäftsführung zur Auszahlung der vollen Abfindungssumme verpflichten. Die Folge wäre ein Insolvenzverfahren, da nicht ausreichend Gelder vorhanden seien, um alle Abfindungen auszuzahlen. Aber: Auf eine Insolvenz, so die Vermutung Nohrs, ließen es die kirchlichen Träger des Krankenhauses aus Imagegründen nicht ankommen. "Noch nie hat die Kirche eine Tochter in die Insolvenz laufen lassen." Die Träger würden die fehlende Restsumme zuschießen.

Käme es wider Nohrs Erwartung dennoch zur Insolvenz, sähe der Anwalt gute Chancen, eine Insolvenzverschleppung geltend zu machen. Ein Zugriff auf Mittel der Gesellschafter und persönliche Gelder der Geschäftsführung sei dann rechtens.

Die Seite der Beklagten: Jens Hasley, der noch als Geschäftsführer des Bethesda-Krankenhauses fungiert, sieht in dem Vergleich einen "sehr pragmatischen Vorschlag". Der sehe genau das vor, was die Geschäftsführung und die Mitarbeitervertretung 2006 vereinbart hätten. "Alles Geld, was reinkommt, geht an die Mitarbeiter", so Hasley.

Eine Verschleppung der Insolvenz liege nicht vor, sagt Hasley. Vor der Schließung habe sich die Geschäftsführung rechtlich abgesichert und gegen ein Insolvenzverfahren entschieden. Eine Absage erteilte Hasley der Erwartung, dass die Träger im Falle einer Insolvenz Gelder bereitstellten. "Seit der Schließung ist von den Gesellschaftern kein Cent mehr geflossen."

Wie es weitergeht: Der zuständige Richter hat Urlaub. Kommt es zu keinem Vergleich, steht der nächste Gerichtstermin im Oktober an. Bis die alten Krankenhausgebäude abgerissen und durch ein Wohnquartier mit Parkanlage ersetzt ist, dauert es. Zwar sei der Kaufvertrag zwischen Bethesda und der Wohnungsbaugesellschaft Wilma Wohnen geschlossen. Noch aber liege der Bebauungsplan beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung und bedarf der Zustimmung von Verwaltung und Politik. Eine Baugenehmigung sei laut Amt nicht vor Jahresbeginn zu erwarten. Etwa vier Jahre dauere dann die Fertigstellung des Quartiers, so Wilma Wohnen.