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Das Glas ist drei Viertel voll ...
(NRZ vom 23.10.2008)
Prozess. Die ehemaligen Mitarbeiter des Bethesda-Krankenhauses müssen wegen des geringen Grundstückspreises mit rund 75 Prozent der Abfindungssummen auskommen.
Karl Köhler ist der einzige Verlierer. Der einstige Haustechniker des Bethesda-Krankenhauses war in erster Instanz noch glücklicher Sieger. Das Arbeitsgericht Essen hatte ihm vor zwei Jahren die vereinbarte Abfindung sofort und zu 100 Prozent zugesprochen. Doch die rund 90 weiteren Mitarbeiter, die ebenfalls auf eine sofortige Auszahlung klagten, bekamen vor anderen Kammern des Arbeitsgerichts Essen kein Recht. Und so begann ein Verfahren, das Klägeranwalt Christian Nohr gerne als "Jura am Hochreck" bezeichnet.
Alexander Schneider, Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf, indes holte alle Beteiligten in einer rund zehnstündigen Verhandlung auf den Boden zurück. Sein Fazit: Keiner der rund 200 Beschäftigten ist ins Bodenlose gestürzt, die Geschäftsführung um Jens Hasley hat alles getan, um den Verlust der Arbeitsplätze möglichst gut abzufedern. Deswegen schlossen die jetzt vor dem Landesarbeitsgericht Streitenden einen Vergleich. Dem werden sich höchstwahrscheinlich auch die noch verbliebenen Mandanten, es sind gut 30, anschließen. Denn: Die Beschäftigten des Mitte 2006 geschlossenen Hauses haben ihre Löhne und Gehälter bekommen, wegen Fehlern in der Kündigung bekam ein Beschäftigter sogar noch bis Ende 2007 sein Gehalt, mittlerweile sind rund zwei Drittel der vereinbarten Abfindungen gezahlt worden, so Bethesda-Geschäftsführer Jens Hasley.
Das ist vor allem dem Land zu verdanken, das sich mit 5,45 Millionen Euro aus Steuermitteln an den Schließungskosten beteiligte, zudem war das Inventar des Hauses in einer Aufsehen erregenden Versteigerung veräußert worden. Jetzt steht - als letzter Brocken - die Verteilung von 1,1 Millionen Euro aus dem Verkauf des Grundstückes im Raum.
Wegen Altlasten, die vor der erneuten Bebauung entfernt werden müssen, fiel der Preis geringer aus als erwartet. Der Käufer, die Wilma Bau, zahlt, sobald die Stadt Baurecht hergestellt hat, was vermutlich im Februar oder März der Fall ist. Der Erlös bringt noch einmal rund neun Prozent für die Beschäftigten der vereinbarten Abfindungssumme, damit bekommen die Mitarbeiter rund drei Viertel der vereinbarten Summe.
"Dafür sollen sie jedes Jahr zu Weihnachten für Herrn Hasley ein Kerzchen aufstellen", so Richter Schneider zu Klägeranwalt Nohr. Er machte deutlich: Hasley hat - für seine Beschäftigten - bei Krankenkassen und Land hoch gepokert und viel gewonnen.
Das Landesarbeitsgericht jedenfalls würde im Zweifel zu Gunsten der Bethesda-Geschäftsführung urteilen, machte er deutlich. Und ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zu riskieren - das wäre Jura am Hochreck mit großer Absturzgefahr: Der gesamte Sozialplan, so Richter Schneider, sei dann vermutlich hinfällig. Und dann wäre am Ende nicht nur Karl Köhler der Verlierer. (herm)

