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Presse
Bethesda-Kündigungen
(NRZ Lokalredaktion Essen vom 07.11.2006)
Prozess. Urteile des Arbeitsgerichts: Kein Betriebsübergang - aber Rückkehrrecht ans Philippusstift. Bethesda muss sofort Abfindungen auszahlen.
Die ersten Schneisen sind geschlagen in jenem arbeitsrechtlichen Dschungel, der nach der Schließung des Borbecker Bethesda-Krankenhauses entstanden ist. Gestern sprachen die dritte und vierte Kammer des Arbeitsgerichtes Essen erste Urteile. Unerwartet - zumindest für die Klägerseite - kam dabei das Urteil der vierten Kammer unter Arbeitsgerichtsdirektor Pannenbäcker. Die Kündigungen des zur Jahresmitte geschlossenen Krankenhauses sind rechtens.
Arbeitsrechtler Christian Nohr, der eine Vielzahl von Bethesda-Arbeitnehmern vertrat, hatte sich zuvor optimistisch gezeigt, dass eine Vielzahl von Kündigungen unwirksam würden. Das hätte für die Beschäftigten bedeutet, für Monate oder gar ein Jahr weiter das volle Gehalt zu bekommen - obwohl es keine Arbeit mehr gibt.
Jetzt, so Nohr, werden viele Mandanten umschwenken und auf die sofortige Auszahlung der Abfindung pochen. Denn diese werden sofort fällig, wie die dritte Kammer unter Arbeitsrichter Bernd Oelbermann in einem Pilotverfahren urteilte. Die Geschäftsführung des Bethesda hatte mit dem Betriebsrat ein anderes Konzept vorgeschlagen.
Abfindungen über zehn Millionen Euro sind fällig
Ihre Idee: Ein Treuhänder sollte das Geld aus dem Verkauf des Klinikgeländes plus Unterstützungsbeiträgen des Landes und der Krankenkassen verwalten und damit die Abfindungsansprüche befriedigen, die gestern auf 10,6 Millionen Euro beziffert wurden.
Derzeit ist offen, wie die Gesellschafter der stillgelegten Klinik die Ansprüche begleichen wollen. Nohr erwirkte gestern einen Titel gegen das Bethesda. Folge: Konten werden gesperrt, bis die Ansprüche der Mandanten befriedigt sind, so Nohr gegenüber der NRZ. Vor allem gegen diesen Punkt, so die erste Einschätzung von Bethesda-Anwalt Ullrich Markgraf, werde man vermutlich in Berufung gehen. Trotz eines "Pilotverfahrens" müsse jeder Fall einzeln gewürdigt werden.
Zerschlagen haben sich die Hoffnungen vieler Bethesda-Beschäftigter der Chirurgie, in der gleichen Abteilung des benachbarten Philippusstiftes arbeiten zu können. Doch Richter Pannenbäcker sah keinen so genannten "Betriebsübergang". Den hätte es nur gegeben, wenn die apparative Ausstattung in Philippus geschafft worden wäre. Dass ärztliches Personal und einige Privatpatienten den Wechsel mit vollzogen haben, war aus Sicht der vierten Kammer nicht genug.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Bethesda-Beschäftigte, die früher einmal beim Philippusstift unter Vertrag waren und einen Rückkehranspruch in ihrem Arbeitsvertrag stehen haben, müssen von dem Haus der Kath. Kliniken Essen-Nord-West eingestellt werden.
Deren Geschäftsführer Manfred Sunderhaus wollte sich gestern nicht abschließend äußern - aber er kündigte an, dass man zumindest sorgsam prüfen werde, ob man nicht in die nächste Instanz gehen wird. Noch gibt es wenig Licht am Ende des Dschungels.

